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Es ist wichtig zu betonen, dass dieser Ratgeberartikel keine Rechts- oder Steuerberatung bietet. Vielmehr möchten wir Ihnen eine umfassende Orientierung bieten, damit Sie mit fundiertem Wissen die bestmöglichen Entscheidungen für Ihre Immobilienvermietung treffen können. Tauchen Sie mit uns ein in die Welt der privaten Vermietung und erfahren Sie, wie Sie Ihren Vermietungsprozess erfolgreich gestalten können.
Die Vermietung ist ein komplexes Thema, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im Bereich des Schuldrechts geregelt ist. Als erfahrener Immobilienverwalter (Josef Altmann) ist es mir ein Anliegen, Ihnen Einblicke in die rechtlichen Feinheiten zu bieten, damit Sie die Vermietung Ihrer Immobilie erfolgreich gestalten können.
Der Vermieter muss also Versorgungs- und Versicherungsverträge abschließen und ist für Schäden die aus der Mietsache entstehen verantwortlich. Daher empfiehlt sich der Abschluss essentieller Versicherungen, auf die in diesem Ratgeber zur Immobilienvermietung noch eingegangen wird.
Darüber hinaus gibt es eine Duldungspflicht. Diese gilt z.B. bei Erhaltungsmaßnahmen, aber auch Modernisierungsmaßnahmen. Eine Mieterin bzw. ein Mieter müssen z.B. auch die Besichtigung der Wohnung bei bestimmten Gründen dulden. Dies kann der Fall sein, wenn in der Wohnung ein Schaden entstanden ist. Das kann aber auch dann der Fall sein, wenn ein aktueller Vermieter die Wohnung verkaufen möchte und diesbezüglich Besichtigungen mit neuen potentiellen Eigentümern anstehen.
Mieterpflichten:
Vermieterpflichten:
Diese Pflichten bilden das Grundgerüst für eine erfolgreiche Immobilienvermietung, wobei die klare Definition und Abstimmung dieser Verpflichtungen im Mietvertrag von entscheidender Bedeutung ist.
Ein berechtigtes Interesse ist:
Vermietung zur ortsüblichen Vergleichsmiete
Bei der Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete wird zur Orientierung eine Wohnung gleicher Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage gewählt.
Es gibt die folgenden drei zulässigen Möglichkeiten dafür:
Achtung! Auch die Kappungsgrenze muss eingehalten werden.
Die Kappungsgrenze gilt nicht Aufgrund einer Höhung bei Modernisierung und wegen gestiegener Betriebskosten
Mieterhöhung wegen Modernisierung
Eine Mieterhöhung Aufgrund Modernisierung ist nur gemäß gesetzlicher Regelungen zulässig. Dies ist bei einer Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, bei Modernisierung mit dem Ergebnis von Energie- oder Wassereinsparungen möglich.
Im Falle einer Modernisierung haben Mieter eine Duldungspflicht. Das heißt, dass sie Modernisierungsmaßnahmen nicht im Weg stehen können und diese dulden müssen. Diesbezüglich sind die Verhältnismäßigkeit bzw. die Zumutbarkeit an den Mieter zu beachten.
Eine Mieterin bzw. ein Mieter kann nur bei einem Härtefall widersprechen, wenn die Modernisierungsarbeiten oder die Folgen dieser unzumutbar sind oder sein werden.
Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten
Über die Mieterhöhung bei einer vereinbarten Pauschale gibt es folgendes zu wissen.
Grabitzer Str. 21a
93437 Furth im Wald
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