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Wohnung übergabefähig machen: Checkliste für den Auszug in Cham

Der Umzug in eine neue Wohnung ist ein aufregender Schritt – doch der letzte Eindruck in der alten Wohnung zählt mindestens genauso viel wie der erste im neuen Zuhause. Wer seine Mietwohnung sauber und ohne Schäden übergibt, erhält die Kaution schneller zurück und vermeidet unnötige Streitigkeiten mit dem Vermieter.

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Immobilienservice Cham ist ein Unternehmen, welches sich um alle Belange Ihrer Immobilien kümmert. Mit Immobilienservice Cham werden Immobilieninvestments nicht nur gutaussehend, sondern auch erfolgreich.

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In Cham und Umgebung spielt dabei auch das raue Oberpfälzer Klima eine Rolle: Feuchtigkeit und Frost hinterlassen Spuren an Balkon, Terrasse und Fenstern, die vor der Übergabe beseitigt werden sollten. Diese umfassende Checkliste zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Wohnung übergabefähig machen, welche Rechte und Pflichten Sie beim Auszug haben und welche lokalen Dienstleister Ihnen den Stress abnehmen können.

Warum eine ordentliche Wohnungsübergabe in Cham wichtig ist

Wer die Wohnung in schlechtem Zustand zurücklässt, riskiert Abzüge von der Mietkaution. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2006 festgelegt, dass Mieter eine Wohnung nur „mit dem Besen grob gereinigt“ übergeben müssen (immobilienscout24.de). Dazu gehört das Entfernen grober Verschmutzungen, nicht jedoch eine komplette Renovierung. Trotzdem empfiehlt es sich, Wohnung und Nebenräume so vorzubereiten, dass sich der Vermieter oder Nachmieter wohlfühlt. In der Oberpfalz sind Balkone und Terrassen durch Schnee und Regen stark belastet; Moos und Algen sollten Sie daher vor der Übergabe entfernen, um Sicherheitsrisiken zu vermeiden.

Was bedeutet „besenrein“? – Rechte und Pflichten

Der Begriff „besenrein“ sorgt häufig für Unsicherheit. Laut BGH beschränkt sich die Verpflichtung zur besenreinen Rückgabe auf die Beseitigung grober Verschmutzungen (wohnora.de). Das bedeutet:

  • Reinigen statt renovieren: Sie müssen Böden, Treppenhäuser und Keller fegen oder saugen sowie Spinnweben und Müll entfernen (stadtwerke-muenster.de). Eine Grundreinigung der Küche oder das Putzen der Fenster ist nicht zwingend erforderlich (immobilienscout24.de), sofern keine Klebereste darauf kleben.

  • Keine Schönheitsreparaturen ohne Pflicht: Vermieter dürfen nicht pauschal verlangen, dass Wände gestrichen oder Tapeten entfernt werden (wohnora.de). Nur wenn der Mietvertrag eine wirksame Schönheitsreparaturklausel enthält und der Zustand der Wohnung dies erfordert, sind Sie zum Streichen verpflichtet (dahag.de).

  • Bauliche Veränderungen zurückbauen: Eigene Einbauten wie eine Einbauküche oder Styropor-Deckenplatten müssen Sie entfernen, wenn nichts anderes vereinbart ist (immobilienscout24.de). Beim Auszug sollte die Wohnung dem Zustand bei Einzug entsprechen, es sei denn, Vermieter oder Nachmieter übernehmen die Einbauten (umziehen.de).

  • Normale Abnutzung ist kein Schaden: Kratzer im Parkett oder leicht vergilbte Fugen gelten als gewöhnliche Gebrauchsspuren und müssen laut § 538 BGB nicht auf Ihre Kosten beseitigt werden (dahag.de).

Checkliste für den Auszug – Schritt für Schritt

Damit der Auszug stressfrei verläuft, ist eine gute Vorbereitung entscheidend. Nutzen Sie diese Checkliste, um alle Aufgaben systematisch abzuarbeiten.

1. Terminplanung und Vorab-Inspektion

  • Kündigungsfrist beachten: Ihr Mietvertrag endet erst mit Ablauf der Kündigungsfrist; Sie müssen eine frühere Übergabe nicht akzeptieren (dahag.de).

  • Vorabnahmetermin vereinbaren: Bitten Sie den Vermieter einige Wochen vor dem Auszug um eine Vorbesichtigung. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, welche Mängel Sie beheben sollen und welche Einbauten Sie entfernen müssen (dahag.de). So bleibt genug Zeit für Reparaturen oder professionelle Hilfe.

2. Wohnung räumen und entrümpeln

  • Persönliche Gegenstände entfernen: Nehmen Sie alle Möbel und Dekorationen mit. Lässt der Vermieter Sperrmüll oder alte Teppiche entsorgen, stellt er Ihnen die Kosten in Rechnung (umziehen.de).

  • Nachlass oder größere Räumungen: Wenn Sie eine geerbte Wohnung auflösen oder einen Haushalt komplett räumen müssen, hilft unser Nachlassservice beim Sortieren, Entsorgen und Spenden von Möbeln und Einbauten. Wir sind im ganzen Landkreis Cham für Sie da und übernehmen die fachgerechte Entsorgung.

3. Reinigung: Was muss gemacht werden?

  • Böden fegen und staubsaugen: Saugen oder kehren Sie alle Räume inklusive Keller und Dachboden (stadtwerke-muenster.de). Teppichböden müssen nicht ausgetauscht, aber gründlich gesaugt werden.

  • Küche und Bad grob reinigen: Entfernen Sie Fett- und Kalkablagerungen an Herd, Spüle und Armaturen (stadtwerke-muenster.de). Der Kühlschrank sollte leer sein, das Gefrierfach müssen Sie laut ImmoScout24 nicht abtauen (immobilienscout24.de).

  • Klebereste und Aufkleber entfernen: Entfernen Sie Folien oder Kleberückstände von Heizkörpern, Einbauschränken, Fenstern und Fliesen (immobilienscout24.de).

  • Terrasse, Balkon und Außenbereiche säubern: Entfernen Sie Moos und Algen von Terrassenplatten und Balkongeländern – in Cham kann sich durch die feuchte Witterung schnell Grünbelag bilden (wohnora.de).

  • Spinnweben und Müll beseitigen: Auch Keller, Garage und Dachboden sollten besenrein sein; Spinnweben und grobe Verschmutzungen müssen laut Rechtsprechung entfernt werden (dahag.de).

4. Reparaturen und Rückbau

  • Eigenverschuldeten Schaden beheben: Für Schäden durch Fahrlässigkeit, etwa gebrochene Bodenfliesen oder Wasserschäden, müssen Sie aufkommen (umziehen.de). Kleinreparaturen wie tropfende Wasserhähne oder defekte Steckdosen können Sie unserem Reparaturservice Cham überlassen – wir arbeiten schnell und fachgerecht.

  • Einbauten zurückbauen: Entfernen Sie Ihre Einbauküche, Deckenverkleidungen oder Wanddurchbrüche, wenn der Vermieter keine Übernahme wünscht (immobilienscout24.de). Nutzen Sie unseren Ready-to-Rent-Service, der das Objekt für den Nachmieter instand setzt und bei Bedarf neu gestaltet.

  • Kleinreparaturen: Verschließen Sie übermäßige Dübellöcher; normale Anzahl an Löchern gilt laut BGH als zulässig (immobilienscout24.de). Dichtungen austauschen, defekte Leuchtmittel ersetzen und lose Schalter befestigen. Diese kleinen Arbeiten verbessern den Gesamteindruck und erhöhen Ihre Chancen auf die volle Kaution.

5. Dokumentation und Übergabeprotokoll

  • Protokoll führen: Halten Sie während des Auszugs mit Notizblock und Kamera den Zustand der Wohnung fest. Notieren Sie Zählerstände für Strom, Wasser und Gas (umziehen.de).

  • Zeugen hinzuziehen: Ein neutraler Zeuge stärkt Ihre Position, falls später Unstimmigkeiten auftreten (umziehen.de).

  • Schlüsselübergabe: Übergeben Sie alle Schlüssel – Wohnungs-, Haus-, Briefkasten-, Keller- und Garagenschlüssel. Bei Verlust informieren Sie den Vermieter vorab; ob Sie für den Austausch der Schließanlage zahlen müssen, hängt von den Umständen .

  • Protokoll unterschreiben: Gehen Sie mit dem Vermieter alle Räume durch und notieren Sie eventuelle Mängel (umziehen.de).
    Lassen Sie sich das Protokoll unterschreiben und bewahren Sie eine Kopie auf.

6. Nach dem Auszug: Kaution und Nachmieter

  • Kautionsrückzahlung: Der Vermieter darf die Kaution behalten, bis er geprüft hat, ob Schäden vorliegen. Eine Frist von mehreren Monaten gilt als angemessen (dahag.de). Durch eine gründliche Übergabe und ein lückenloses Protokoll beschleunigen Sie die Auszahlung.

  • Nachmieter stellen: Ein häufiges Missverständnis ist, dass Sie nur drei Nachmieter vorschlagen müssen, um vorzeitig aus dem Mietvertrag zu kommen. Ohne entsprechende Klausel ist der Vermieter nicht verpflichtet, Ihren Vorschlag anzunehmen (dahag.de).

  • Vermarktung mit Drohne: Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Wohnung? Nutzen Sie unseren Exposé- und Drohnenservice, um die Immobilie mit professionellen Luftaufnahmen ins rechte Licht zu rücken und schneller einen geeigneten Nachmieter oder Käufer zu finden.

  • Reinigen statt renovieren: Sie müssen Böden, Treppenhäuser und Keller fegen oder saugen sowie Spinnweben und Müll entfernen ( stadtwerke-muenster.de) . Eine Grundreinigung der Küche oder des Putzens der Fenster ist nicht zwingend erforderlich ( immobilienscout24.de) , sofern keine Klebereste darauf kleben.

  • Keine Schönheitsreparaturen ohne Pflicht: Vermieter dürfen nicht pauschal verlangen, dass Wände gestrichen oder Tapeten entfernt werden ( wohnora.de) . Nur wenn der Mietvertrag eine wirksame Schönheitsreparaturklausel enthält und der Zustand der Wohnung dies erfordert, sind Sie zum Streichen verpflichtet ( dahag.de) .

  • Bauliche Veränderungen zurückbauen: Eigene Einbauten wie eine Einbauküche oder Styropor-Deckenplatten müssen Sie entfernen, wenn nichts anderes vereinbart ist ( immobilienscout24.de) . Beim Auszug sollte die Wohnung dem Zustand beim Einzug entsprechen, es sei denn, Vermieter oder Nachmieter übernehmen die Einbauten ( umziehen.de) .

  • Normale Abnutzung ist kein Schaden: Kratzer im Parkett oder leicht vergilbte Fugen gelten als gewöhnliche Gebrauchsspuren und müssen laut § 538 BGB nicht auf Ihre Kosten beseitigt werden ( dahag.de) .

Was nicht verlangt werden kann – Mythen und Irrtümer

Viele Mieter streichen noch kurz vor dem Auszug die komplette Wohnung neu, obwohl dies gar nicht notwendig ist. Laut ImmoScout24 genügt es, die Räume zu saugen und grobe Verschmutzungen zu entfernen; Fensterputzen, Grundreinigung des Kellers oder das Abtauen des Gefrierfachs sind nicht verpflichtend (immobilienscout24.de). Auch Vermieter dürfen keine pauschalen Renovierungspflichten auferlegen (wohnora.de). Lediglich Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, müssen beseitigt werdenumziehen.de. Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihren Mietvertrag und lassen Sie unklare Klauseln ggf. rechtlich prüfen.

  • Wertsteigerung der Immobilie: Ein ordentlicher Garten steigert den Eindruck von Qualität und kann sogar den Immobilienwert erhöhen . Untersuchungen zeigen, dass ein ansprechend gestalteter Garten den Verkaufspreis um bis zu 5 % steigern kann rudkowski-hag.de . Selbst wenn Sie nicht direkt verkaufen möchten, trägt kontinuierliche Pflege dazu bei, den Wert Ihrer Immobilie zu erhalten oder sogar zu verbessern. Immobilienexperten betonen, dass regelmäßige Pflege ein klarer Nutzen ist – vor allem Eigentümer, die ihre Immobilie als Investment sehen, wissen dies zu schätzen.

  • Mehr Lebensqualität: Ein grünes, gepflegtes Umfeld erhöht nachweislich das Wohlbefinden. Wer nach einem langen Tag in einen liebevoll gepflegten Garten tritt, spürt sofort die beruhigende Wirkung der Natur. Studien belegen , dass der Aufenthalt im grünen Stress reduziert und sich positiv auf die mentale Gesundheit auswirkt aok.de. Ein gepflegter Garten wird so zur persönlichen Wohlfühloase , in der man neue Energie tanken kann – sei es beim Frühstück auf der Terrasse oder beim Spielen mit den Kindern auf dem Rasen.

  • Umwelt und Nachhaltigkeit: Gepflegte Grünflächen sind auch ökologisch wertvoll . Pflanzen und Bäume verbessern das Mikroklima, spenden Schatten und produzieren Sauerstoff. Außerdem bieten sie Lebensraum für Vögel, Schmetterlinge und nützliche Insekten. Eine begrünte Außenanlage trägt somit zu besseren Umweltbedingungen bei postbank.de . Wichtig ist dabei eine umweltfreundliche Pflege: Wird auf chemische Pestizide verzichtet , bleibt die Artenvielfalt erhalten und das **Grundwasser sauber】(Quelle: utopia.de) . Ein naturgerecht gepflegter Garten kommt auch nicht nur Ihnen, sondern auch der Umwelt zugute.

Lokale Besonderheiten im Landkreis Cham

Cham liegt in der Oberpfalz, wo starke Niederschläge, Frost und Temperaturschwankungen auf Gebäude wirken. Balkone und Terrassen sind im Winter oft durch Schnee belastet; es bildet sich Moos und Grünbelag, der im Frühjahr entfernt werden muss (wohnora.de). Ältere Häuser besitzen oft Holzfenster, deren Dichtungen nach einigen Jahren porös werden – ein Austausch vor dem Auszug verbessert den Energiestandard und erhöht die Vermietbarkeit. In ländlichen Bereichen des Landkreises gibt es zusätzliche Nebenräume wie Scheunen oder Schuppen; auch diese sollten geräumt und besenrein übergeben werden. Nutzen Sie lokale Dienstleister wie unseren Reparaturservice Cham, der die baulichen Besonderheiten der Region kennt und schnell vor Ort ist.

FAQ – Häufige Fragen zur Wohnungsübergabe in Cham

  • Was bedeutet „besenrein“ bei der Wohnungsübergabe?
    „Besenrein“ bedeutet, dass Sie die Wohnung nur grob reinigen müssen – Böden fegen, Staub saugen, Spinnweben und grobe Verschmutzungen entfernen (immobilienscout24.de). Eine Grundreinigung der Küche oder das Fensterputzen ist nicht zwingend erforderlich (immobilienscout24.de), es sei denn, es befinden sich Klebereste oder starke Verschmutzungen (immobilienscout24.de).

  • Welche Schäden muss ich vor dem Auszug reparieren?
    Schäden, die durch Ihr Verschulden entstanden sind (z. B. gebrochene Bodenfliesen oder ein Wasserfleck im Laminat), müssen Sie oder ein Handwerker beheben (umziehen.de). Normale Abnutzung wie Kratzer, leicht verfärbte Fugen oder vergilbte Tapeten müssen Sie nicht beseitigen (dahag.de).

  • Wie bekomme ich meine Kaution schnell zurück?
    Dokumentieren Sie die Wohnung gründlich und halten Sie alle Mängel im Übergabeprotokoll fest. Der Vermieter darf die Kaution einige Monate einbehalten, um mögliche Forderungen zu prüfen (dahag.de). Je weniger offene Fragen bestehen, desto schneller erhalten Sie Ihr Geld zurück.

  • Muss ich eine selbst eingebaute Küche entfernen?
    Ja, wenn nichts anderes vereinbart ist. Sie müssen alle baulichen Veränderungen und Einbauten entfernen, damit die Wohnung dem Zustand bei Einzug entspricht (umziehen.de). Sprechen Sie rechtzeitig mit Vermieter oder Nachmieter; eventuell können Sie eine Ablöse vereinbaren.

  • Was kostet eine Kleinreparatur in Cham?
    Die Kosten variieren je nach Aufwand. Eine Silikonfugen-Erneuerung im Bad kostet meist zwischen 100 € und 150 €, ein Siphonwechsel etwa 80 € bis 100 €. Unser Reparaturservice Cham erstellt Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

  • Was muss ich zum Übergabetermin mitbringen?
    Bringen Sie Notizblock, Stift und Kamera zur Dokumentation, die aktuellen Zählerstände, alle Schlüssel und ein vorgedrucktes Übergabeprotokoll (umziehen.de). Nehmen Sie idealerweise einen Zeugen mit (umziehen.de).

Ihr Partner für stressfreie Übergaben

Mit dieser Checkliste sind Sie bestens auf den Auszug vorbereitet. Wenn Ihnen die Zeit oder das Know-how fehlt, unterstützen wir Sie gern:

Unser Reparaturservice Cham übernimmt Kleinreparaturen und Instandsetzungen, während der Ready-to-Rent-Service Ihre Wohnung in einen attraktiven, marktgerechten Zustand versetzt. Für Haushaltsauflösungen steht Ihnen unser Nachlassservice zur Seite, und mit unserem Exposé- und Drohnenservice setzen wir Ihre Immobilie perfekt in Szene, falls Sie verkaufen oder vermieten möchten.

Rufen Sie uns an (0170 6097243) oder besuchen Sie immobilienservice-cham.de – wir beraten Sie gern vor Ort in Cham und der gesamten Oberpfalz.

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